Hier können Sie Ihre persönlichen Einbußen berechnen.
Wählen Sie für jedes Jahr im Beamtenverhältnis die für Sie maßgebende Besoldungsgruppe (aktiv ODER Pension) aus. Die Jahre, in denen Sie (noch) kein Grundgehalt bezogen haben oder in denen Sie z.B. aus familiären Gründen beurlaubt waren, bitte nicht einbeziehen.