20.05.2013
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   Besoldungs- und Versorgungsanpassung: Gesetzentwurf liegt vor

Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 vorgelegt. Damit soll der Tarifabschluss für die Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen vom 31. März 2012 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamtinnen und -beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:



1. Lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses im Tarifbereich. Die Erhöhungen vermindern sich indes gemäß § 14a Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Die 76 Millionen Euro, die aus diesen Kürzungen der Besoldungs- und Versorgungserhöhung resultieren, werden der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt. Dementsprechend erhöhen sich dem Entwurf zufolge die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bereich des Bundes

zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.
2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich nach dem Entwurf analog zum Tarifergebnis

zum 1. März 2012 um 50 Euro und
zum 1. August 2013 um 40 Euro.
Der dbb begrüßt die zügige Vorlage des Gesetzentwurfs sowie die beabsichtigte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich des Bundes und wird beim Beteiligungsgespräch zum vorgelegten Gesetzentwurf am 2. Mai 2012 im Bundesinnenministerium detailliert Stellung nehmen.



2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich nach dem Entwurf analog zum Tarifergebnis

zum 1. März 2012 um 50 Euro und
zum 1. August 2013 um 40 Euro.
Der dbb begrüßt die zügige Vorlage des Gesetzentwurfs sowie die beabsichtigte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich des Bundes und wird beim Beteiligungsgespräch zum vorgelegten Gesetzentwurf am 2. Mai 2012 im Bundesinnenministerium detailliert Stellung nehmen.



dbb/23.4.2012




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