19.05.2013
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   Neues Abrechnungsverfahren bei privaten Telefongesprächen

Das Finanzministerium will das Abrechnungsverfahren bei privaten Telefongesprächen von 1990 ändern. Die Gebührenordnungen sollen nur noch vierteljährlich gefertigt werden. Dafür ist ein bargeldloses Verfahren durch Bankabruf vorgesehen. Dadurch können erhebliche Personalunkosten eingespart werden. Denn das monatliche Bareinsammeln ist sehr zeitaufwendig.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die dbb-Landesbundvorsitzende Anke Schwitzer das neue Verfahren. Der dbb würde sich freuen, wenn das vereinfachte Verfahren zu deutlichen Kosteneinsparungen führt. Allerdings sollte das Ergebnis der Erprobungsphase bei der GMSH ausgewertet werden.




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