08.09.2010
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   Beamtenstreik ist rechtswidrig

Nach der Einschätzung des dbb schleswig-holstein ist die Teilnahme von Beamtinnen und Beamten an Streikmaßnahmen derzeit rechtswidrig.

Verlautbarungen, nach denen auch Beamtinnen und Beamten aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Streikrecht zuzubilligen sei, geben nicht die in Rechtsprechung und Lehre herrschende Meinung wieder. Oft in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidungen beziehen sich im Wesentlichen auf Gewerkschaftsrechte in der Türkei.

Aufgrund des bestehenden Streikverbots können dienstrechtliche Konsequenzen aus einer Streikbeteiligung resultieren: Kürzung der Besoldung sowie disziplinarische Maßnahmen.

Vollkommen unproblematisch ist für Beamtinnen und Beamten jedoch die Beteiligung an Versammlungen und Protestaktionen in der Freizeit.


pa - 28.5.10




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