22.05.2013
  Startseite Kontakt Impressum  

  der dbb
 grundsatzprogramm
  ansprechpartner
  gewerkschaften
  dbb-jugend
  bildung
  ihr recht
  archiv
  links
  intern
   
 
...........................
...........................
  Muhliusstr. 65
24103 Kiel
fon   0431.675081
fax   0431.675084
 


   Hier die Antworten von Dietrich Austermann auf unsere

Wahlprüfsteine Dietrich Austermann CDU/CSU

Frage1:
Im öffentlichen Dienst regiert der Rotstift: Neue Aufgaben müssen erfüllt werden, gleichzeitig wird Personal abgebaut, und die Sachausstattung lässt zu Wünschen übrig. Die Konkurrenzfähigkeit zur Privatwirtschaft kann so kaum noch sicher gestellt werden. Im Gegenzug stellen Politik und Öffentlichkeit höchste Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Welche Perspektiven geben Sie den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, auch mit Blick auf die Finanzlage der öffentlichen Haushalte?
Antwort:

Am Berufsbeamtentum als solchem und an dessen Grundprinzipien halten wir fest.

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können sicher sein, dass sie in einer von CDU/CSU geführten Bundesregierung kompetente und verlässliche Partner finden wer-den, die die Interessen von Staat und Beschäftigten wohl abgewogen in Einklang brin-gen.

Ziel künftiger Reformen muss es sein, das Beamtenrecht an die veränderten gesamtge-sellschaftlichen Verhältnisse anzupassen und es zu stabilisieren. Um den Anforderun-gen an eine bürgerfreundliche Verwaltung zu genügen, halte ich es für wichtig, dass der öffentlichen Dienst angemessen ausgestattet ist. Wir wollen Effizienz, Flexibilität und motivierte Mitarbeiter für eine leistungsstarke, bürgernahe Verwaltung. Wir wollen einen schlanken Staat, in dem Arbeiter, Angestellte und Beamte miteinander im dienste der Bürger leistungsorientiert, flexibel und effizient arbeiten.


Frage 2:
Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Trotzdem lässt sich nicht jede öffentliche Aufgabe allein unter Kostenaspekten betrachten; der öffentliche Dienst hat sowohl eine Sozialbindung, eine Infrastrukturverpflichtung wie auch eine hoheitliche Eingriffsfunktion. Wie stehen Sie zur Privatisierung?
Antwort:

Eine wirtschaftliche – also effiziente und kostenbewusste – Aufgabenerfüllung gilt selbstverständlich auch für den Bereich der hoheitlichen Aufgaben. Eine simple Kosten-Leistungs-Rechnung ist allerdings bei der Sicherstellung innerer und äußerer Sicherheit oder der Gewährung von Rechtssicherheit nicht möglich, da der Wert dieser „Produkte“ nicht in Euro und Cent bezifferbar ist. Hoheitliche Aufgaben lassen sich nicht privatisie-ren. Allenfalls ist ein ergänzender Einsatz Privater möglich. Für die Leistungsverwaltung oder die Sicherstellung bestimmter Infrastrukturen gilt dagegen: Falls durch Privatisie-rung Aufgaben besser erfüllt werden können, ist das zu fördern.


Frage 3:
In den vergangenen Jahren haben sich die beruflichen Bedingungen im öffentlichen Dienst weiter verschlechtert. Welche Politik werden Sie verfolgen, um qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen, die Wettbewerbsfähigkeit mit der Privatwirtschaft herzustellen und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Leistungsinstrumente zu schaffen?

Antwort:

Ein kontinuierliches Einstellungsverhalten ist wichtig, damit keine „Generationenlücke“ in den Verwaltungen entsteht. Nach der Einstellung ist eine ständige bedarfsgerechte Aus- und Fortbildung notwendig. Für Qualifikationen, die auch außerhalb des öffentli-chen Dienstes nachgefragt werden, sind eigene Ausbildungseinrichtungen nicht erfor-derlich. Für bestimmte, nicht „marktübliche“ Ausbildungsgänge bleiben jedoch interne Fachhochschulen unverzichtbar. Die Qualität dieser Fachhochschulen ist zu sichern und auszubauen. Dazu gehören neben der Fortschreibung der Unterrichtsinhalte auch die ständige Weiterbildung der Ausbilder.

Für die Bezahlung gilt: Sie muss funktions- und vor allem leistungsgerecht sein. Dazu gehört auch, dass Elemente leistungsbezogener Bezahlung flächendeckend eingeführt, finanziell unterfüttert und bei weiter guten Erfahrungen ausgebaut werden. Es darf auch keine generelle Abkoppelung des öffentlichen Dienstes von der allgemeinen Einkom-mensentwicklung geben. Unzumutbare Sonderopfer des öffentlichen Dienstes lehne ich ab.

Außerdem wollen wir den Grundsatz wieder herstellen, über den bei Einführung der Versorgungsrücklage Einigkeit bestand. Danach gibt es keinen Grund mehr für eine verzögerte oder geschmälerte Übernahme des Tarifergebnisses für Beamte und Ver-sorgungsempfänger. Es war schlicht ungerecht, dass SPD und Grüne gegen diesen Grundsatz verstoßen, das Tarifergebnis verzögert auf Beamte übertragen und Versor-gungsempfängern im Jahr 2000 sogar eine Nullrunde zugemutet haben.


Frage 4:
Das Rentenrecht ist in den vergangenen zehn Jahren bereits drei Mal, das Versorgungsrecht der Beamten vier Mal grundlegend reformiert worden. Wie wollen Sie die unterschiedlichen Altersicherungssysteme zukunftsfest machen?


Antwort:

Die Lohnangleichung im Osten ist sicher ein wichtiges Thema in der anstehenden Tarif-runde. Ich plädiere für eine Einkommensangleichung an das West-Niveau mit Außen-maß. In unserem Regierungsprogramm haben wir uns dafür ausgesprochen, dass im öffentlichen Dienst des Bundes bis zum Jahr 2007 eine Angleichung der Besoldung und der Tarife erfolgen soll. Für die Länder müssen bei Besoldungs- und Zulagenregelun-gen Öffnungsklauseln zugelassen werden, damit leistungsorientiert, flexibel und der wirtschaftlichen Lage entsprechend bezahlt werden kann. Dadurch wird es möglich, die Aufbauleistung der Bediensteten des öffentlichen Dienstes in den neuen Ländern ent-sprechend zu honorieren. Eine leistungsfähige, motivierte und kompetente Verwaltung in Ostdeutschland ist der Union wichtig.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits am 15. Mai 2001 einen Stufenplan zur Angleichung der Besoldung in den Neuen Bundesländern in den Bundestag einge-bracht. SPD und Grüne haben diesen Antrag abgelehnt, obwohl Bundeskanzler Schrö-der kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt noch einen Stufenplan nach unserem Muster versprochen hatte.


Frage 5:
Bis Ende 2004 hat der Gesetzgeber Zeit, im Zuge des Bundesverfassungs-gerichtsurteils zur Besteuerung der Alterseinkünfte die Ungleichbehandlung von Renten und Pensionen zu beheben. Wie stellen Sie sich ein praktikables Modell vor?


Antwort:

Die Wahrung der Generationsgerechtigkeit ist die größte sozialpolitische Aufgabe der vor uns liegenden Jahre. Alle Generationen müssen die Gewissheit haben, dass ihre Altersversorgung langfristig gesichert ist – auch unter veränderten wirtschaftlichen und demografischen Gegebenheiten. Alterssicherung braucht Verlässlichkeit. Diese haben Rentner und Versorgungsempfänger durch die von Rot-Grün durchgesetzten ungerech-ten und unsozialen Rentenreform und deren Übertragung auf die Besamtenversorgung nicht.

CDU und CSU lehnen Reformen wie von Rot-Grün, die Sonderopfer zu Lasten der Be-amten und Versorgungsempfänger zum Inhalt haben ab. Für uns bleibt die Versor-gungsrücklage jenes Instrument, mit dem Änderungen in der Rentenversicherung wir-kungsgleich ins Beamten- und Versorgungsrecht übertragen werden können. CDU und CSU werden weiterhin dafür eintreten, dass Reformen im öffentlichen Dienst für Beam-te und Arbeitnehmer – bei Beachtung der systembedingten Unterschiede – wirkungs-gleich vollzogen werden.


Frage 6:
Der öffentliche Dienst kennt verschiedene Statusgruppen, über die gerade im Zusammenhang mit der Modernisierung des öffentlichen Dienstes immer wieder diskutiert wird. Wie stehen Sie dabei generell zum Berufsbeamtentum, oder anders gefragt: Brauchen wir auch künftig Beamte und in welchen Aufgabenbereichen sollen sie bleiben?
Antwort:

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weitgehenden Handlungs-spielraum eingeräumt. Ein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten ist vom Gericht nicht vorgeschrieben worden. Gleichwohl beschränkt sich derzeit die Dis-kussion auf eine steuerliche Belastung der Renten durch Einführung der nachgelager-ten Besteuerung. Das hängt vor allem mit den Verlautbarungen der Bundesregierung nach Bekanntgabe des Urteils zusammen. Wir werden zunächst das Ergebnis der ein-gesetzten Sachverständigenkommission abwarten, das Ende Januar 2003 vorliegen soll. Bei einer anstehenden gesetzlichen Neuregelung wird die Union dafür Sorge tra-gen, dass eine doppelte Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen und späteren Alters-bezügen und damit eine Benachteiligung insbesondere der heutigen Rentner und Pen-sionäre in jedem Fall vermieden wird.


Frage 7:

Antwort 7:

In unserem Regierungsprogramm heißt es völlig eindeutig: „Wir schützen die mit der besonderen Gemeinwohlverpflichtung verbundenen Grundsätze des Beamtenrechts und wenden uns gegen ihre von der gegenwärtigen Bundesregierung betriebene schleichende Aushöhlung.“ Das Berufsbeamtentum bietet in besonderer Weise Garan-tie für die rechtsstaatliche, unparteiische und wirksame Ausführung der Gesetze.




  politik
  geld
  nachrichten
Suche    








Impressum | Disclaimer/Haftung
Copyright © 2002-2013 by datakontor
- All Rights Reserved -